Mit JobRad erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr individuelles Wunschrad zu beziehen, inkl. Steuerersparnis. Dank einer neuen Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg (die sog. 1 %-Regel) nun auch für Fahrräder und E-Bikes. Als Pionier und Marktführer im Fahrradleasing haben wir uns mehrere Jahre lang gemeinsam mit Verbänden für die Gleichstellung eingesetzt. Wir von JobRad sind:
Mit dem Dienstfahrrad-Konzept JobRad bekommen Mitarbeiter die Möglichkeit über ihren Arbeitgeber das eigene Wunschrad zu beziehen, inklusive steuerlicher Vorteile. Dabei bezahlen Mitarbeiter ihr Wunschrad bequem über die monatliche Gehaltsabrechnung.
Mit dem Dienstfahrrad-Konzept JobRad für Selbstständige bekommen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende aller Art die Möglichkeit, ihr Wunschrad über den örtlichen Fachhändler unkompliziert und kostensparend zu leasen.
Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Arbeitgeber bereits JobRad anbietet. Oder informieren Sie doch Ihren Arbeitgeber, Freunde und Kollegen über das Dienstfahrrad-Konzept.
Texte mit freundlicher Unterstützung von JobRad.